Die Trinkwasserqualität ist in Deutschland unangefochtene Nr. 1. Doch was genau heißt das für den Verbrauchen? Wer setzt die Höchstgrenzen an Schadstoffen fest - und auf welche Grundannahme basiert diese Festsetzung?
Hier zuerst eine nützliche Erläuterung der Wasserversorgungsgruppe Freising, wo leicht verständlich erklärt wird, welche Grenzwerte es für welche Stoffe im Trinkwasser gibt. Die Richtwerte dieser Inhaltsstoffe werden in der europäischen Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) festgelegt. Diese hat zumindest in Deutschland eine lange Geschichte, wo die "philosophien der Grenzwerte" festgehalten sind. Es wird Verschmutzung in 3 Kategorien eingeteilt: Chemische und biologische Verschmutzung sowie einzuhaltende Indikatorparameter. Hier wurden in Labors Grenzwerte für Schadstoffe ermittelt, die dem menschlichen Organismus möglichst wenig Schaden zuführen. Für die Einhaltung dieser Grenzwerte ist das jeweilige Wasserversorgungsunternehmen zuständig und ist verpflichtet, seinen Kunden Trinkwasser am Ende der Hausanschlussleitung in der durch die TrinkwV bestimmten Qualität zu liefern! Das wiederum wird festgelegt durch die AVBWasserV §5 .. aus dem Jahre 1980 ... Zum Schluss wird so wie üblicherweise noch eine Institution für die ÜBERWACHUNG benötigt - das erledigt das Kreisverwaltende Gesundheitsamt, was auch zur Wasserbeprobung vor der Installation eines Trinkbrunnens vorbeischaut.
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